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Die Deklaration der Menschenrechte wird heute 75 Jahre alt

10.12.2023

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder kurz AEMR ist eine rechtlich nicht bindende Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten. Sie wurde vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, im Palais de Chaillot in Paris verkündet. Nach einer Präambel beginnt sie mit: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Die Menschenrechtserklärung besteht aus 30 Artikeln. Diese enthalten grundlegende Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“ und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu dem Land steht, in dem er sich aufhält. Mit Übersetzungen in nach Angaben des Office of the High Commissioner for Human Rights mehr als 460 Sprachen ist sie einer der meistübersetzten Texte.
Schon die Präambel erklärt als grundsätzliche Absicht „Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt“, und Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an „die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau“.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein Ideal, an dem Orientierung zu finden sei, keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechts, weil die Vollversammlung der Vereinten Nationen kein Völkerrecht schaffen kann. Als solche sind sie nicht justiziabel und nicht einklagbar. Sie wurde mit der UN-Resolution 217 A (III) der UN-Vollversammlung eingeführt. Die Erklärung ist also kein völkerrechtlicher Vertrag und daher nicht als solcher verbindlich. Auch ihr Status als Resolution verleiht ihr keine verbindliche Wirkung, da nach der UN-Charta nur Resolutionen des Sicherheitsrates bindende Wirkung zukommt und eine entsprechende Regelung für Resolutionen der Vollversammlung fehlt.
Einige Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurden in den beiden internationalen Pakten über Bürgerliche und Politische Rechte („Zivilpakt“, BPR) sowie über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte („Sozialpakt“, ICESCR, WSKR) übernommen, beide 1966 geschlossen und 1976 in Kraft getreten; diese Bestimmungen haben dadurch im Gegensatz zu den AEMR den Rang bindender internationaler Abkommen erhalten. Weitere verbindliche Rechtsquellen sind beispielsweise das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Im Foto: Text des Artikels 1 an der Außenwand des österreichischen Parlamentsgebäudes in Wien

Foto: Mabit 1
 

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