AUFTRAGSERTEILUNG & AUFTRAGSABWICKLUNG
1. Rechtsgrundlage für den Auftrag sind die Auftragsbestätigung des Verlages, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste sowie die Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes, und zwar in dieser Reihenfolge. AGB´s der Auftraggeber - soweit sie den eigenen AGB´s widersprechen - werden generell abgelehnt und werden nicht Vertragsgegenstand. Gegenüber Konsumenten im Sinne des § 1 KSchG gilt: widersprechen einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, die für Konsumenten gelten, so werden diese Bestimmungen durch die gesetzlichen ersetzt; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Gesamtauftrages – ohne Angabe von Gründen abzulehnen, dies insbesondere wegen des Inhalts, der Herkunft und der technischen Form. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber so rasch wie möglich mitgeteilt. Ein Schadenersatzanspruch durch eine solche Ablehnung ist ausgeschlossen.
3. Aufträge müssen schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Verlag nicht.
3.a Schriftliche Auftragsbestätigungen des Verlages gelten als vollinhaltlich angenommen, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen Einspruch erhoben wird.
4. Aufträge sind innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzuwickeln.
5. Die in den Preislisten bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Sollten innerhalb des Kalenderjahres eine oder mehrere Ausgaben der gebuchten Magazine nicht erscheinen, so verlängert sich die Frist um die Ausfallszeit.
6. Der Auftraggeber hat nur dann Anspruch auf einen Nachlass, wenn er von vornherein einen Auftrag abgeschlossen hat, der zu einem Nachlass berechtigt. Kann ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht zur Gänze erfüllt werden, sind Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche jeder Art gegen den Verlag ausgeschlossen. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht worden ist. Bei Zwangsausgleich oder Konkurs entfällt jeglicher Nachlass.
7. Der Verlag garantiert grundsätzlich nicht den Ausschluss von Mitbewerbern.
8. Textanzeigen und solche, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden gemäß § 26 MedienG gekennzeichnet.
9. Platzierungswünsche und Erscheinungstermine binden den Verlag nicht. Platzierungswünsche sind für den Verlag nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Verlag um Erfüllung bemüht. Erscheint das Inserat an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe, so kann deswegen vom Auftraggeber weder die Zahlung des vollen Preises verweigert noch Schadenersatz verlangt werden. Es entfällt jedoch der Platzierungszuschlag.
10. Für Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art sowie die Richtigkeit von Übersetzungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Der Auftraggeber trägt sohin das Risiko und hat daher weder Anspruch auf Minderung des Preises noch sonstige Ansprüche.
11. Der Verlag behält sich vor, Druckunterlagen nur in digitaler Form anzunehmen.
12. Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung von geeigneten und unbeschädigten Druckunterlagen. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe nur, wenn einwandfreie Druckunterlagen beigestellt werden. Für die Eignung zum Druck beigestellter und vom Auftraggeber selbst gestalteter Druckunterlagen, Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen bzw. Abweichungen in der Druckqualität, bedingt durch deren Ausgestaltung, sowie auch inhaltliche Fehler solcher beigestellter Druckunterlagen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, ebenso wenig besteht eine diesbezügliche Prüf- und/oder Hinweispflicht.
13. Für Fehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird keine Gewähr geleistet. Wortkürzungen, die den Sinn der Anzeige nicht entstellen, behält sich der Verlag vor. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag (ausgenommen bei ausdrücklich vereinbarter Platzierung, etc.) bzw. durch Druckfehler entstehen, ab. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jede weitergehende Haftung, z.B. für entgangenen Gewinn, Zinsverlust, Folgeschäden, Schäden Dritter, etc. ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für beschädigte oder verloren gegangene Daten und Dateien. Fälle höherer Gewalt (Verkehrs- und Betriebsstörungen, u.a.) sind seitens des Auftragnehmers nicht zu vertreten. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird. Der Auftragnehmer ist zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Erst nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber zu weiteren Ansprüchen (Preisminderung, Wandlung) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Jedenfalls ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach mit dem Betrag des Preises für den betreffenden Auftrag begrenzt.
14. Sind Mängel bei den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang sichtbar, so hat der Auftraggeber keine Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche. Eventuelle Tonabweichungen bei Farbanzeigen liegen in den Besonderheiten des Druckverfahrens begründet und können zu keinen Ersatzansprüchen führen.
15. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen des Auftraggebers endet 2 Monate nach Erscheinen der Anzeige.
16. Beanstandungen aller Art sind schriftlich innerhalb von 8 Tagen (Rügepflicht) nach Erscheinen der Anzeige bei sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zu erheben.
17. Der Auftraggeber garantiert, dass die übermittelten Unterlagen gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftraggeber garantiert daher beispielsweise bei Anbot gewerblicher Dienstleistungen die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung seines Unternehmens gemäß § 63 GewO einzuhalten. Sollte der Auftraggeber dieser Kennzeichnungspflicht nicht nachkommen, behält sich der Auftragnehmer vor, die Annahme des Inserats abzulehnen bzw. bei begründetem Verdacht eines Gesetzesverstoßes, Namen und Anschrift des Auftraggebers auf Anfrage dem Schutzverband gegen den unlauteren Wettbewerb sowie den gemäß § 14 Abs 1 zweiter und dritter Satz UWG klagebefugten Einrichtungen mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erscheinende Inserat gegründet werden (so zum Beispiel auch wenn sie von Mitbewerbern des Verlages geltend gemacht werden sowie Einschaltkosten von gerichtlich angeordneten Gegendarstellungen), schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung von übermittelten Unterlagen oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen.
ANZEIGENPREISE & ZAHLUNGSKONDITIONEN
1. Es gelten die in den jeweils gültigen Mediadaten für den jeweiligen Anzeigenbereich ausgewiesenen Tarife. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Skonto wird keines gewährt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Rechnungsreklamationen sind binnen 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
4. Der Verlag ist unter wichtigen Umständen auch berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages die Abwicklung weiterer Auftragsbestandteile ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne das hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
5. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 14% p.a. sowie Einziehungskosten verrechnet. Laufende und weitere Aufträge des Säumigen können vom Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrages zurückgestellt werden. Der Auftragnehmer behält sich vor, nicht eingehobene Werbeabgaben nachzuverrechnen, wenn die Steuerbehörde eine derartige Abgabe einfordert. Kosten, die durch außergerichtliche oder gerichtliche Betreibung entstehen, gehen zu Lasten des Schuldners.
6. Kosten für Lithographien, für die Herstellung von Reinzeichnungen, Proofs oder anderen Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu zahlen.
8. Bei verspäteter Anlieferung der Unterlagen (nach dem in der Anzeigenpreisliste veröffentlichten Druckunterlagenschluss) werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
STORNO/Verschiebung
Das Stornieren oder Verschieben von Aufträgen durch den Auftraggeber ist nur bis sechs Wochen vor Erscheinungstermin der gebuchten Anzeige möglich und hat schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall besteht keine Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers (Stornogebühr). Bei nach dem genannten Zeitpunkt einlangenden Stornierungen besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmaß des erteilten Auftrages.
Eine Stornierung von Folgeaufträgen (z.B. mehrere Schaltungen von Inseraten) ist nach der ersten Schaltung nicht mehr möglich.
Ein für eine Ausgabe gebuchtes Inserat kann maximal um drei Ausgaben nach hinten verschoben werden.
SONSTIGES
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
2. Zustimmungserklärung zu Werbeinformationen: Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich der Speicherung und Verarbeitung der von ihm bekannt gegebenen Daten sowie der Übermittlung von Werbematerial auch in Form von Massensendungen (via E-Mail, Telefon, Fax, SMS/MMS) durch den Verlag zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
3. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die Anwendung österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Verweisnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsübereinkommens vereinbart.
4. Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wie auch das Abgeben hiervon. Bei Unwirksamkeit von Teilen der AGB bleibt die Wirksamkeit des Rests unberührt. Die unwirksame Klausel wird dann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die ihr wirtschaftlich und in ihrer Intention am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in den Bestimmungen.
DRUCKUNTERLAGEN: ein druckfähiges PDF (geschlossene Daten, implementierte Fotos mit einer Mindestauflösung von 300 dpi) per e-mail an produktion@firstclassmedia.at und ein Proof der Einschaltung per Post an den Verlag.